Wohngebäude

Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht im Moment keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.

Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z. B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten

Wer kostengünstig zu einem Energieausweis kommen möchte, sollte schon jetzt Zeichnungsunterlagen, Schornsteinfegerprotokolle und Energieabrechnungen zusammentragen. Das Ausfüllen der unten abrufbaren Formulare erleichtert und verkürzt die Arbeit der Energieberater.

 

Nichtwohngebäude

Energieausweise werden nicht nur für bestehende Wohngebäude eingeführt, auch für bestehende Nichtwohngebäude, wie z. B. Bürogebäude, Schulen oder Läden, soweit sie auf normale Innentemperaturen beheizt oder gekühlt werden, müssen zukünftig Energieausweise ausgestellt werden.

Ebenso wie für Wohngebäude muss der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing den Kauf- oder Mietinteressenten zugänglich gemacht werden. Bei Nichtwohngebäuden besteht eine generelle Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Mit der EnEV 2007 wurde eine Übergangsfrist eingeführt, so dass Energieausweise für Nichtwohngebäude ab dem 1. 7. 2009 ausgestellt werden müssen.

 

zur Leistungsübersicht