Einzelmaßnahmen sind wieder förderfähig
Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 1. 3. 2011 wird eine schrittweise energetische Modernisierung ermöglicht. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht. Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung, verbindet die KfW diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus).
Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung: Zur Unterstützung der höheren Anforderungen öffnet die KfW die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich.