Marktanreizprogramm des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

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Ab sofort verbesserte Förderbedingungen

Thermische Solaranlagen
Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro.

Kesselaustauschbonus
Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer förderfähigen Solarthermieanlage, Ihren Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzen, erhalten Sie den sogenannten Kessetauschbonus in Höhe von 500 Euro.

Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zur Basisförderung für eine Biomasseanlage bzw. eine Wärmepumpe können Sie einen Bonus erhalten, wenn Sie gleichzeitig eine Solarthermieanlage errichten. Der Bonus beträgt 500 Euro.

Scheitholzvergaserheizungen
Förderfähig sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (staubförmige Emissionen: 15 mg /m³), die über ein Mindestpufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung verfügen. Die Förderung beträgt pauschal 1.400 Euro je Anlage.

Wärmepumpen
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden.

Luft/Wasser-Wärmepumpen:
1.300 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW, 1.600 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW

Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen:
2.800 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert. Bei Anlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mindestens 30 l/kW) erhöht sich die Basisförderung um jeweils 500 Euro.Bonusförderung

Pelletheizung
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Holzpellets mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW beträgt 36 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge:

für Pelletöfen mit Wassertasche: 1.400 Euro
für Pelletkessel: 2.400 Euro
für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher und mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2.900 Euro.