KfW-Mitteilung

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Änderungen ab 1. 10. 2009

Am 1. 10. 2009 tritt eine novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Die energetischen Anforderungen werden strenger, sie liegen 30 % unter den jetzigen Standards. Da die Bezeichnungen KfW-Effizienzhaus 100 bzw. KfW-Effizienzhaus 70 die prozentual zulässigen Höchstwerte in Anlehnung an die geltende EnEV wiederspiegeln, ist eine Anpassung an die neuen Standards erforderlich. Künftig fördern wir die Varianten KfW-Effizienzhaus 130, 115, 100 und 85 (EnEV 2009). Mit dem KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) wird eine Programmvariante eingeführt, die für besonders effiziente Gebäude eine erhöhte Förderung ermöglicht.