Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

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Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) soll der Anteil erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung von Gebäuden deutlich steigen. Wer seinen Neubau nach dem 31. Dezember 2008 fertig stellt, soll künftig verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil seines Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien (Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme) zu gewinnen. Alternativ kann der Eigentümer auch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nutzen oder verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchführen.

Besitzer von Alt- oder Neubauten, die nicht unter die Nutzungspflicht fallen, sollen auch künftig für den freiwilligen Einsatz von erneuerbaren Energien eine finanzielle Förderung vom Staat erhalten. In den Jahren 2009 bis 2012 will die Bundesregierung für solche Modernisierungsmaßnahmen bis zu 500 Millionen Euro jährlich bereitstellen.