Der neue Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält gegenüber der derzeit gültigen EnEV 2007 eine Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten sowie bei wesentlichen Sanierungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent. Ferner soll es eine Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten (z. B. Dämmung begehbarer, oberster Geschossdecken) sowie eine langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen in größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden geben. Auch der Vollzug der EnEV soll gestärkt werden, indem beispielsweise Schornsteinfeger bestimmte Nachrüstpflichten überprüfen und Baufirmen die Einhaltung der EnEV nach Abschluss ihrer Arbeiten schriftlich bestätigen.